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Im Rahmen einer Satzungsleistung eröffnet die Techniker Krankenkasse ( TK ) ihren Versicherten die Möglichkeit einer osteopathischen Behandlung, wenn diese dazu medizinisch geeignet ist eine Erkrankung zu erkennen, zu heilen, Krankheitsverläufe zu lindern oder das Fortschreiten einer Krankheit zu verhüten.


» Die osteopathische Behandlung wird von einem Arzt veranlasst.
   Eine ärztliche Überweisung ist vorzulegen.

» Die Behandlung erfolgt in einer qualitätsgesicherten Praxis die dem
   Verband der Osteopathen Deutschland e.v. angehört. 


Die Techniker Krankenkasse übernimmt für (max.) 6 Sitzungen pro Kalenderjahr die Kosten für den Versicherten.
Dabei werden 80% des Rechnungsbetrages erstattet, allerdings nicht mehr als
60 Euro pro Behandlung.


Die Kostenabrechnung erfolgt wie bei einem Privatpatienten. Nach der osteopathischen Behandlungen zahlen Sie zunächst selbst. Anschließend reichen Sie die Rechnung mit der ärztlichen Verordnung (im Original) bei der Techniker Krankenkasse ein.
Der Erstattungsbeitrag wird anschließend von der Techniker Krankenkasse wieder auf Ihr Konto überwiesen.


Besuchen Sie die Internetpräsenz der Techniker Krankenkasse.

http://www.tk.de/tk/leistungen-a-z/o/osteopathie/405096







Praxis für Osteopathie     Eva Uhl     Galoppstraße 102     44229 Dortmund     info@osteopathie-uhl.de